Liebe Familie,
seit 24. Januar 2021 gelten strengere Regeln bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung regelt einheitlich die Anmelde-, Quarantäne-, Test- und Nachweispflichten, die bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland notwendig sind.
Laut Bundesinnenministerium müssen prinzipiell alle Reisenden eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und gleichzeitig einen negativen Corona-Test bei der Einreise vorzeigen.
Laut der Informationen von den einzelnen Bundesländern gilt eine Ausnahme für die Kräfte, die im Bereich der 24 Stundenbetreuung*) arbeiten. Dieses Personal ist befreit von der Quarantäne-Pflicht.
Es gilt, dass jede Betreuungskraft vor der Anreise nach Deutschland durch die digitale Einreiseanmeldung angemeldet werden muss:
https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Die digitale Einreiseanmeldung, das Ergebnis der Negativtestung und die Arbeitspa- piere führt jede Kraft bei der Einreise mit.
Durch die digitale Einreiseanmeldung wird die Kraft dann vom regionalen Amt kontaktiert, dass sie den Corona-Test, den sie zu der Einreise gemacht hat, vorlegt.
Den Coronatest, den die Betreuungskraft im Heimatland macht und Pflicht für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist, ist von der Familie zu bezahlen.
Die Kosten für den Test belaufen sich zwischen 70 Euro bis 120 Euro je nach EU-Heimatland.
Die Betreuungskraft muss aber ihren angegebenen Turnus komplett bei der Familie ableisten. Sollte dies nicht sein, bekommt die Familie den bezahlten Coronatest wieder zurückerstattet.