1. Pflegegeld
Das Pflegegeld wird monatlich durch die Pflegeversicherung bei folgenden Pflegegraden bezahlt:
anerkannter Pflegegrad | monatlicher Betrag |
Pflegegrad 2 | 332,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 572,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 764,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 946,00 Euro |
2. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind Leistungen nach $ 39 SGB XI monatlicher Betrag
in Höhe von derzeit bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungspflege und in 134,33 Euro
Höhe von 806 Euro (50 % v. dem Leistungsbetrag) für die Kurzzeitpflege 67,17 Euro
und können zusätzlich für die Verhinderungspflege angesetzt werden
3. Steuerlicher Vorteil
Die Kosten für die Betreuung sind außergewöhnliche Belastungen (haus- monatlicher Betrag
haltsnahe Dienstleistungen) und können bis zu einem Gesamtbetrag von
20.000 Euro bei der Einkommenssteuer angesetzt werden, wovon bis zu
20 %, also 4.000 Euro gewährt werden können. 333,33 Euro
Diesen steuerlichen Vorteil können auch die Kinder der pflegebedürftigen
Person in Anspruch nehmen.
(Sie müssen hier aber beachten, dass die Pflegevermittlung Bramowski
keinerlei steuerrechtliche Beratungen vornehmen darf.
Wir können Ihnen nur eine Hilfestellung geben und Sie an die richtigen Stel-
len, wie Steuerberater und Servicecenter der Finanzämter verweisen.
Bei den Steuervorteilen können Unterschiede bestehen, es kommt darauf
an, ob Sie für sich selbst Hilfe benötigen oder im Namen des Angehörigen
handeln).
4. Landespflegegeld
Das Landespflegegeld zahlt die Bayerische Staatsregierung einmalig im monatlicher Betrag
Jahr allen pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad 2 oder höher
haben und ihren Wohnsitz in Bayern über 1.000 Euro 83,34 Euro